Artikel zum Thema: Offenlegungsfrist
Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2024
September 2024
Etwa 200.000 betroffene Unternehmen müssen in Österreich ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31.12. ist, muss daher die Offenlegung bis zum...

Kurz-Info: Vorübergehende Verlängerung der Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
Februar 2023
Zum Jahresende 2022 hin wurde vom Nationalrat beschlossen, die bestehenden Erleichterungen bzgl. der Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für den Jahresabschluss bis Juni 2023 zu verlängern. Folglich verlängert sich die Offenlegungsfrist (Einreichung beim Firmenbuch) für...

Verlängerung der Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
Juni 2022
Unlängst wurde vom Nationalrat beschlossen, die bestehenden Erleichterungen des gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes bzgl. Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für Unterlagen der Rechnungslegung um weitere drei Monate zu verlängern. Folglich verlängert sich die...
