Die Immobilienbesteuerung hat sich als Fachgebiet in der Steuerberatung entwickelt, da aufgrund der Einführung der Immobilienertragsteuer eine umfassende Neuregelung der Immobilienbesteuerung im Einkommensteuergesetz normiert wurde.
Aufgrund der Vielzahl an wertvollen Immobilien und dem damit verbundenen Wachstum unserer Klienten in der Immobilienbranche, hat sich die Immobilienbesteuerung als eines der Kerngeschäfte in der Steuerberatung entwickelt.
Als Experte auf dem Gebiet der Immobilienbesteuerung unterstützt Sie unser Geschäftsführer Mag. Ernst Engelbrecht gemeinsam mit unserem Team sowohl in Steuerfragen (Optimierung einer Ertragsteuer- und Verkehrssteuerbelastung sowie Möglichkeit des Vorsteuerabzuges in Zusammenhang mit Immobilien) als auch in Form von tax due diligences beim Erwerb oder Verkauf von Immobiliengesellschaften.