Die Umgründung nach dem Umgründungssteuergesetz hat den Vorteil der Buchwertfortführung und soll die Versteuerung der stillen Reserven anlässlich der Umgründung vermeiden.
Sowohl Verschmelzungen, Umwandlungen, Einbringungen und sämtliche Spaltungsformen von Kapitalgesellschaften als auch Zusammenschlüsse und Realteilungen von Personengesellschaften werden in der Steuerberatung als Umgründung bezeichnet.
Eine Umgründung außerhalb des Umgründungssteuergesetzes löst die steuerlichen Folgen einer Liquidations- bzw. Tauschbesteuerung bei Kapitalgesellschaften sowie eine Veräußerungsgewinnbesteuerung bei Personengesellschaften aus, weshalb zur Erzielung einer steueroptimalen Lösung eine fundierte Steuerberatung und Planung der steuerlichen Folgen unumgänglich ist.