Oktober 2017
Sogenannte " internationale Schachtelbeteiligungen " i.S.d. § 10 Abs. 2 KStG haben die Besonderheit, dass Veräußerungsgewinne , Veräußerungsverluste und sonstige Wertänderungen grundsätzlich außer Ansatz bleiben , sofern nicht nach Abs. 3...