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Sponsoring

Da auch wir einen Teil der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen wahrnehmen wollen, haben wir uns entschlossen entweder soziale Projekte im Inland oder Nachwuchssportler Österreichs in Randsportgruppen zu sponsern.

Wir wollen dabei soziale Projekte in Wien und Niederösterreich in Zusammenhang mit sportlicher Betätigung und NachwuchssportlerInnen aus Wien und Niederösterreich, die ihr Können bereits bei nationalen und internationalen Wettkämpfen unter Beweis gestellt haben, sponsern.

Die Ortsbezogenheit ist auf vor allem auf die erwartete öffentliche Werbewirkung bei unserer Zielgruppe an Klienten ausgerichtet.

Unsere Sponsoraktivitäten

2012 Sponsoring

www.deltcultura.org

Benefizfussballturnier in Wien

2013 Sponsoring / Beachvolleyballmannschaft Hupfer/Murauer

2014 - 2017 Sponsoring / Beachvolleyballmannschaft Hupfer/Hörl

2019 Sponsoring

Beachvolleyballmannschaft Winter/Hörl

Sponsorzahlungen aus steuerlicher Sicht

Sponsorzahlungen eines Unternehmers sind dann Betriebsausgaben, wenn sie nahezu ausschließlich auf wirtschaftlicher (betrieblicher) Grundlage beruhen und als eine angemessene Gegenleistung für die vom Gesponserten übernommene Verpflichtung zu Werbeleistungen angesehen werden können. Der Sponsortätigkeit muss eine breite öffentliche Werbewirkung zukommen.

Sportler und Vereine müssen Werbeleistungen zusagen, die erforderlichenfalls auch durch den Sponsor rechtlich erzwungen werden können. Der gesponserte Sportler muss sich als Werbeträger eignen und Werbeaufwand und Eignung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die vereinbarte Reklame muss ersichtlich sein (etwa durch Aufschrift am Sportgerät oder auf der Sportkleidung, Führung des Sponsornamens in der Vereinsbezeichnung). Die Werbefunktion wird auch durch eine Wiedergabe in den Massenmedien erkenntlich. Die Sponsorleistung darf nicht außerhalb jedes begründeten Verhältnisses zur Werbetätigkeit stehen. Ist der Verein nur einem
kleinen Personenkreis bekannt, fehlt es an der typischen Werbewirksamkeit (VwGH 25.1.1989, 88/13/0073, betr. Tennisanzüge für einen Tennisverein).