Artikel zum Thema: Treu und Glauben
Gesetzeskonforme Gestaltung des Webauftritts - Allgemeine Vorschriften
November 2010
Für Sachverhalte im Internet ist grundsätzlich das Recht jenes Staates anzuwenden, in dem der Dienstanbieter seinen Sitz hat. Von diesem Prinzip gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen, vor allem im Verbraucher- und Konsumentenrecht, wo stets jenes Recht anzuwenden ist, in dem der...
Verbesserung des Rechtsschutzes durch Bescheidabänderung auf Grund eines rückwirkenden Ereignisses
April 2007
Die Qualität eines Gesetzes ist i.d.R. an seinem Umfang messbar. Je kürzer und klarer umso besser. § 295a BAO besteht aus einem Satz und lautet: Ein Bescheid kann auf Antrag der Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt,...