Mai 2014
Der Verfassungsgerichtshof hat Ende 2012 die Bemessung der Grunderwerbsteuer (GrESt) auf Basis der veralteten und sehr niedrigen Einheitswerte als verfassungswidrig erkannt und als Gesetzesreparaturfrist den 31. Mai 2014 eingeräumt (siehe auch KI 01/13). Auslöser war...