WT-Partner
  • Deutsch (DE)
  • English (UK)

MENÜ

  • Startseite
  • Steuerberatung
  • Umgründungen
  • Immobilienbesteuerung
  • Freiberufler
  • Ernst Engelbrecht
  • Aktuelles
    • Klienten-Info
    • Management-Info
    • Ärzte-Info
    • Gastronomie-Info
    • Vermieter-Info
    • Landwirte-Info
  • Service
  • Impressum
  • Kontakt

Artikel zum Thema: Arbeitnehmer

zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen

Kurz-Info: Klimabonus 2024

Juli 2024
Kategorien: Klienten-Info

Der Klimabonus für das Jahr 2024 beträgt je nach Wohnort zwischen 145 € und 290 €. Mittels Abänderungsantrags i.Z.m. dem Klimabonusgesetz wurde im Nationalrat beschlossen, dass der Klimabonus ab einem Einkommen (maßgeblich ist das Veranlagungseinkommen) von 66.612 € versteuert werden muss.

Lohnsteuerpflichtige müssen dann eine Pflichtveranlagung gem. § 41 Abs. 1 EStG vornehmen. Es ist eine automatisierte Datenübermittlung an das Finanzministerium vorgesehen, sodass kein administrativer Aufwand für den Empfänger des Klimabonus entsteht - weder im Rahmen der antraglosen Arbeitnehmerveranlagung (automatischer Steuerausgleich), noch, wenn die Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung selbst vorgenommen wird.

Bild: © screenshot klimabonus.gv.at

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© wt-partner.net Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen